Im Forum http://www.forum-schiff.de
schrieb Peter L. dazu am 15.9.2006 ( Auszug ):
.... Vielleicht können für den Einen oder Anderen meine
bisherigen Erfahrungen hilfreich sein.
Seit Anfang 2004 plane ich die Installation einer AIS-Kette an der
deutschen Küste. Nach dem bekannten Vorgehen von AISlive habe ich
mit der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kontakt aufgenommen, um die in
dem Beitrag angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen abzustimmen.
Hier war und ist man folgender Meinung:
Die vom Schiff übermittelten
AIS-Daten werden als sog.
"personenbezogene Daten" interpretiert. Will sagen, daß der
Schiffsname, die Flagge, die IMO-Nr. und der Heimathafen sowie ggfs.
Schornsteinmarke und Reedereiname an der Bordwand die eindeutige
Zuordnung zu einem Reeder (=Person, auch wenn's AG, GmbH oder sonstige
juristische Rechtsform ist)zulassen. Daher werden diese Daten nach
unserem Bundesdatenschutzgesetz $ 4 als besonders schützenswert
angesehen und die unzulässige Weitergabe als Straftatbestand
gewertet. Es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung
des
Reeders vor, der die Weitergabe der Daten ausdrücklich erlaubt.
Über die Praktikabilität darf sich jeder im Forum und umzu
seinen eigenen Reim machen...
Zudem ist die Errichtung einer Antenne
zum Empfang der Daten wie schon
erwähnt über das Fernmeldegesetz/BnetzA geregelt.
Wäre
für mich als Schiffsmelder kein Problem, da ich bereits
Seefunkstellenbetreiber bin, aber beim AIS hakt's zum Zweiten. Bei
einer AIS-Software sollen nämlich nach Ansicht der WSD gesammelte
Daten "weitergegeben" werden, was mit der Geheimhaltungspflicht sowohl
aus dem Fernmeldegeheimnis als auch aus dem Bundesdatenschutzgesetz
wiederum nicht vereinbar ist.
Die WSD teilte mir weiterhin mit,
daß gegen alle Betreiber einer
privaten AIS-Datensammelstelle mit Zugang über das Internet
Anzeige über die BnetzA erstattet und staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen eingeleitet werden. Daraus resultieren dann Beschlagnahmen
und so weiter...
Die von der IMO eingeführte und von der EU in einer Direktive als
verbindlich erklärte Pflicht zur Installation von AIS-Transpondern
ist meines Wissens noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Nun
fragen Sie mich aber bitte nicht, warum britische Anbieter den Zugang
zu AIS-Daten verkaufen dürfen und wir Germanen nicht. Liegt wohl
auch an der Auslegung von Datenschutzgesetzen... Diesbezügliche
wettbewerbsrechtliche Klagen beim EU-Gerichtshof werden in ca.
fünf bis acht Jahren entschieden.
Als kommerzieller Anbieter von Schiffsbewegungen und -informationen bin
ich natürlich am Aufbau einer solchen AIS-struktur interessiert
und habe das Thema bis vor's Bundesverkehrsministerium gebracht. Dort
hat man mich mit einer Sachprüfung und Beantwortung in ca. einem
Jahr beschieden.
Aus den gemachten Erfahrungen kann ich nur empfehlen, sich die
Installation von Antennen, Empfängern und Software schwer zu
überlegen und abzuwarten, was unsere Regierungsstellen über
die Vereinbarkeit von kommerziellen Interessen, wettbewerbsrechtlichen
Bedingungen in der EU und der Weitergabe von AIS-Daten an Berechtigte
(nicht an Alle!) so herausfinden und in Gesetze und Verodnungen
gießen werden. .......................
Was nun meine AIS-Homepage betrifft, so wurden dort zwar keine
Live-AIS-Daten veröffentlicht, aber dennoch habe ich die obigen
Ausführungen dahingehend verstanden, daß durch die auf
meiner Seite zur Verfügung gestellten technischen Hinweise zur
Realisierung einer hobbymäßigen AIS-Datenauswertung und
den Links zu Seiten mit AIS-Live-Daten auch für mich die nicht zu
vernachlässigende Gefahr bestand, irgendwann einmal bezichtigt zu
werden, dem Begehen von u.U. strafbaren Handlungen Vorschub geleistet
zu
haben.
Unlängst habe ich ( sinngemäß ) gelesen: "In
Deutschland stehen Betreiber privater Homepages immer mit einem Bein im
Knast und setzten sich darüberhinaus auch noch der Gefahr aus,
wirtschaftlich ruiniert zu werden ( Stichworte: Streitwert;
Anwaltskosten )". Beim ersten Lesen hielt ich diese Formulierungen noch
für etwas übertrieben,
aber sie scheinen doch nicht allzuweit hergeholt zu sein.
Auf jeden Fall
habe ich meine AIS-Seite am 15.9. bis zur Klärung des Sachverhalts
erst einmal vom Netz genommen.