Im Forum  http://www.forum-schiff.de  schrieb Peter L. dazu am 15.9.2006 ( Auszug ):

....  Vielleicht können für den Einen oder Anderen meine bisherigen Erfahrungen hilfreich sein.
Seit Anfang 2004 plane ich die Installation einer AIS-Kette an der deutschen Küste. Nach dem bekannten Vorgehen von AISlive habe ich mit der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kontakt aufgenommen, um die in dem Beitrag angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen abzustimmen. Hier war und ist man folgender Meinung:
Die vom Schiff übermittelten AIS-Daten werden als sog. "personenbezogene Daten" interpretiert. Will sagen, daß der Schiffsname, die Flagge, die IMO-Nr. und der Heimathafen sowie ggfs. Schornsteinmarke und Reedereiname an der Bordwand die eindeutige Zuordnung zu einem Reeder (=Person, auch wenn's AG, GmbH oder sonstige juristische Rechtsform ist)zulassen. Daher werden diese Daten nach unserem Bundesdatenschutzgesetz $ 4 als besonders schützenswert angesehen und die unzulässige Weitergabe als Straftatbestand gewertet. Es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung des Reeders vor, der die Weitergabe der Daten ausdrücklich erlaubt. Über die Praktikabilität darf sich jeder im Forum und umzu seinen eigenen Reim machen...
Zudem ist die Errichtung einer Antenne zum Empfang der Daten wie schon erwähnt über das Fernmeldegesetz/BnetzA geregelt. Wäre für mich als Schiffsmelder kein Problem, da ich bereits Seefunkstellenbetreiber bin, aber beim AIS hakt's zum Zweiten. Bei einer AIS-Software sollen nämlich nach Ansicht der WSD gesammelte Daten "weitergegeben" werden, was mit der Geheimhaltungspflicht sowohl aus dem Fernmeldegeheimnis als auch aus dem Bundesdatenschutzgesetz wiederum nicht vereinbar ist.
Die WSD teilte mir weiterhin mit, daß gegen alle Betreiber einer privaten AIS-Datensammelstelle mit Zugang über das Internet Anzeige über die BnetzA erstattet und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden. Daraus resultieren dann Beschlagnahmen und so weiter...
Die von der IMO eingeführte und von der EU in einer Direktive als verbindlich erklärte Pflicht zur Installation von AIS-Transpondern ist meines Wissens noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Nun fragen Sie mich aber bitte nicht, warum britische Anbieter den Zugang zu AIS-Daten verkaufen dürfen und wir Germanen nicht. Liegt wohl auch an der Auslegung von Datenschutzgesetzen... Diesbezügliche wettbewerbsrechtliche Klagen beim EU-Gerichtshof werden in ca. fünf bis acht Jahren entschieden.
Als kommerzieller Anbieter von Schiffsbewegungen und -informationen bin ich natürlich am Aufbau einer solchen AIS-struktur interessiert und habe das Thema bis vor's Bundesverkehrsministerium gebracht. Dort hat man mich mit einer Sachprüfung und Beantwortung in ca. einem Jahr beschieden.
Aus den gemachten Erfahrungen kann ich nur empfehlen, sich die Installation von Antennen, Empfängern und Software schwer zu überlegen und abzuwarten, was unsere Regierungsstellen über die Vereinbarkeit von kommerziellen Interessen, wettbewerbsrechtlichen Bedingungen in der EU und der Weitergabe von AIS-Daten an Berechtigte (nicht an Alle!) so herausfinden und in Gesetze und Verodnungen gießen werden. .......................

Was nun meine AIS-Homepage betrifft, so wurden dort zwar keine Live-AIS-Daten veröffentlicht, aber dennoch habe ich die obigen Ausführungen dahingehend verstanden, daß durch die auf meiner Seite zur Verfügung gestellten technischen Hinweise zur Realisierung einer hobbymäßigen AIS-Datenauswertung und den Links zu Seiten mit AIS-Live-Daten auch für mich die nicht zu vernachlässigende Gefahr bestand, irgendwann einmal bezichtigt zu werden, dem Begehen von u.U. strafbaren Handlungen Vorschub geleistet zu haben.
Unlängst habe ich ( sinngemäß ) gelesen: "In Deutschland stehen Betreiber privater Homepages immer mit einem Bein im Knast und setzten sich darüberhinaus auch noch der Gefahr aus, wirtschaftlich ruiniert zu werden ( Stichworte: Streitwert; Anwaltskosten )". Beim ersten Lesen hielt ich diese Formulierungen noch für etwas übertrieben, aber sie scheinen doch nicht allzuweit hergeholt zu sein.
Auf jeden Fall habe ich meine AIS-Seite am 15.9. bis zur Klärung des Sachverhalts erst einmal vom Netz genommen.